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Stufen statt Sprossen: Die TRBS 2121-2

Wir zeigen Ihnen, welche wichtigsten Änderungen die Neufassung der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 2121 Teil 2 aus 2019 mit sich bringt.

01/08/2024

Lesezeit

7 Minuten

Wie sieht eine betriebssichere Leiter aus? Wie oft müssen Leitern auf Schäden geprüft werden? Wir stellen Ihnen die wichtigsten Änderungen aus dem Jahr 2019 der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 2121 Teil 2 vor.

Fast 25.000 meldepflichtige Unfälle pro Jahr im gewerblichen Bereich lassen sich mit Steighilfen wie Leitern und Tritten in Verbindung bringen. Dabei gehen 80 Prozent auf Fehlverhalten der Benutzer zurück. In 20 Prozent der Fälle wurden schadhafte Leitern eingesetzt – teilweise mit schwerwiegenden Folgen: Ein Sturz von der Steighilfe kann zu Prellungen und Brüchen führen. Es folgen in vielen Fällen Rehabilitations- oder Rentenzahlungen. Neben dem gesundheitlichen kann daher auch der wirtschaftliche Schaden erheblich sein.

Es gilt also, das Risiko zu minimieren. Darum werden Sicherheitsfachkräfte, Einkäufer und Mitarbeiter bei Auswahl, Verwendung und Prüfung von Leitern unterstützt – durch die Technische Regel für Betriebssicherheit 2121. Diese Regelung wurde überarbeitet, die Neuerungen in Teil 2 (Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern) betreffen vor allem Verwendung und Art der Steighilfen. Seit Dezember 2018 heißt es daher: Stufe statt Sprosse.

Das ist seit 2019 neu in Teil 2 der TRBS 2121

Maximale Sicherheit, optimaler Gesundheitsschutz: Wer sich bei der täglichen Arbeit an den TRBS orientiert, erfüllt die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung. Damit Ihr Unternehmen immer auf dem neuesten Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene bleibt, sollten Sie Neuerungen in der TRBS möglichst schnell umsetzen. In der überarbeiteten Fassung der TRBS 2121 Teil 2 betreffen diese vor allem Sprossenleitern, Leitern als Verkehrsweg und Leitern als hochgelegener Arbeitsplatz.

Stufenleiter

1. Stufen statt Sprossen

Wer bereits mit Sprossenleitern gearbeitet hat, weiß, dass die Arbeit mit dieser Leiterart mit einem höheren Risiko behaftet ist. Der Aufstieg erfordert mehr Konzentration, oft erhöht ein wackeliger Stand die Absturzgefahr. Verwenden Sie daher Leitern mit Stufen, um mehr Sicherheit und eine bessere Ergonomie zu gewährleisten.
Die Regel ist eindeutig: Laut 2019 aufgesetzter Neufassung der TRBS 2121-2 ist die Nutzung von tragbaren Leitern mit Sprossen nur noch in besonders begründeten Ausnahmefällen erlaubt, etwa bei der Arbeit in engen Schächten oder bei der Obsternte. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die besonderen Gründe in der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren.

 
Zusätzlich gilt natürlich weiterhin: Leitern müssen standsicher aufgestellt sein. Das gelingt mit geeigneten Anbauteilen wie Holmverlängerungen und Standverbreiterungen. Entsprechendes Leiter-Zubehör finden Sie im Würth Online-Shop.

Gerüstbau

2. Leitern als Verkehrsweg

Von Arbeiten auf dem Garagendach bis zu Gerüstarbeiten: Leitern werden häufig als Hilfsmittel benutzt, um hochgelegene Arbeitsplätze zu erreichen. Das ist laut der TRBS 2121-2 auch weiterhin erlaubt. Allerdings müssen Sie dabei folgende Punkte beachten:

  • Der zu überwindende Höhenunterschied darf maximal 5 m betragen, es sei denn die Leiter wird nur sehr selten benutzt.
  • Die Verwendung anderer, sicherer Arbeitsmittel ist wegen geringer Gefährdung und geringer Verwendungsdauer nicht verhältnismäßig.
  • Die Gefährdungsbeurteilung muss ergeben, dass der Zu- und Abgang sicher durchgeführt werden kann.

3. Leitern als hochgelegener Arbeitsplatz

Anders sieht es aus, wenn Leitern als Arbeitsplatz verwendet werden. Denn der Umgang mit Hammer, Bohrer oder Säge in luftiger Höhe ist mit Risiken verbunden. Um auch bei körperlicher Betätigung möglichst sicher zu gehen, müssen Leiter und Arbeitender einen festen Stand haben. Grundsätzlich gilt: Der Beschäftigte muss mit beiden Füßen auf einer Stufe oder Plattform stehen. Außerdem muss er folgende Punkte beachten:

  • Die Standhöhe darf maximal 2 m betragen. Bei zeitweiligen Arbeiten (bis zu einem Zeitraum von zwei Stunden je Arbeitsschicht) ist eine Höhe von bis zu 5 m zulässig.
  • Die Verwendung anderer, sicherer Arbeitsmittel ist wegen geringer Gefährdung und geringer Verwendungsdauer nicht verhältnismäßig.
  • Die Gefährdungsbeurteilung muss ergeben, dass der Zu- und Abgang sicher durchgeführt werden kann.

Alle Änderungen der TRBS 2121-2 im Überblick finden Sie im Flyer „Leitern“ von Würth.

Schäden erkennen, Stürze verhindern

Verformungen, Risse, Verschleiß: Manche Leitern haben so offensichtliche Mängel, dass sie im laufenden Betrieb sofort auffallen. Andere Schäden bleiben unbemerkt und können Beschäftigte gefährden. Deshalb ist es wichtig, dass Sicherheitsbeauftragte oder befähigte Personen für die Prüfung von Leitern und Tritten alle Leitern und Tritte auf offensichtliche Mängel kontrollieren. Zudem sind laut TRBS 2121-2 regelmäßige Sicht- und Funktionsprüfungen vorgeschrieben:

  • Art, Umfang und Fristen der Sicht- und Funktionsprüfungen müssen festgelegt werden.
  • Die Zeitabstände für die Prüfungen richten sich nach den Betriebsverhältnissen, Nutzungshäufigkeit, Beanspruchung, Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel.
  • Das Servicemodul Leiternprüfheft in unserem Betriebsmittelverwaltungstool ORSY®Online von Würth unterstützt Sie bei der systematischen Überprüfung auf Mängel wie Verschleiß, Verformungen oder fehlende Bauteile.

Und so reagieren Sie im Falle eines Mangels richtig:

  • Verwenden Sie die betroffene Leiter auf keinen Fall weiter.
  • Ersetzen Sie beschädigte Leiterteile fachgerecht oder lassen sie diese reparieren.
  • Kennzeichnen Sie unbrauchbare Leitern unmissverständlich und entsorgen Sie diese schnellstmöglich.

Auswahl der richtigen Leiter

Grundsätzlich wird mit einer Leiter ein Hilfsmittel bezeichnet, das Sprossen oder Stufen besitzt und zum Hinauf- und Hinabsteigen verwendet wird. Soweit die Theorie. In der Praxis haben Sie die Wahl zwischen einer Vielzahl an unterschiedlichen Leiterarten für unterschiedliche Anwendungen. Hier finden Sie die wichtigsten:

  • Steh-/ Bockleitern stehen von selbst und müssen nicht angelehnt werden. In der kleinsten Version werden sie auch als Trittleitern bezeichnet.
  • Teleskopleitern sind höhenverstellbar und lassen sich dadurch besonders flexibel einsetzen. Ein weiterer Vorteil: Sie können die Leitern nach Gebrauch zusammenklappen und platzsparend verstauen.
  • Anlegeleitern sind meist sehr leicht. Sie sind günstig in der Anschaffung, benötigen allerdings mehr Platz bei der Lagerung und sollten nur auf sehr ebenen Untergründen eingesetzt werden.
  • Schiebeleitern bestehen aus mindestens zwei Teilen. Sie ermöglicht das Arbeiten in sehr großen Höhen.
  • Allzweck-/Multifunktionsleitern sind, wie der Name schon sagt, flexibel anwendbar, etwa als Anlege-, Schiebe- oder Stehleiter.

Achten Sie beim Kauf einer Leiter unbedingt auf eine gute Qualität. Wichtig sind etwa eine hohe Verwindungssteifigkeit, robuste Holm-/Sprossenverbindungen sowie geriffelte Trittflächen für mehr Standsicherheit.

Gerüste

Fahrgerüste zeichnen sich durch einen werkzeugfreien, schnellen Aufbau aus und bleiben selbst im aufgebauten Zustand türengängig. Dank des Klappscharniers sind sie platzsparend beim Transport und in der Lagerung. Die einklappbaren Ausleger mit Teleskopmechanismus sorgen für zusätzliche Standsicherheit, während die 4 Lenkrollen mit Gummilaufrollen und Feststellbremse optimale Beweglichkeit und Stabilität gewährleisten. Ideal für effiziente Bauarbeiten und Renovierungen. Den Einsatz eines unserer Fahrgerüste sehen Sie im folgenden Video.

Unter folgendem Link finden Sie eine Auswahl von Klapp- und Rollgerüsten: wuerth.de/klapp_und_rollgeruest

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Mehr über die sicherheitsgerechte Benutzung von Leitern und Tritten erfahren Sie hier.
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